Glasbruch, Scheibe eingeschlagen, Einbruchschaden? 01579 2842369

Nach einem Einbruch

Einbruchspuren nicht verwischen

Wer nach einem Einbruch nach Hause kommt, möchte meist sofort aufräumen. Genau das verwischt aber, was die Polizei später braucht. Drei Dinge zählen dann: welche Handgriffe unbedenklich sind, was unberührt bleibt und wie die Öffnung gesichert wird, ohne Spuren zu zerstören.

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Hebelspuren am Fensterrahmen, dahinter ein abschließbarer Griff

Warum Spuren so empfindlich sind

Fingerabdrücke, Schuhprofile und Werkzeugspuren sind oft nur hauchdünn vorhanden.

Ein Wischer mit dem Ärmel über die Fensterbank oder ein Griff an die Klinke reicht, um feine Abdrücke zu überlagern. Deshalb gilt nach der Entdeckung eines Einbruchs der einfache Grundsatz, so wenig wie möglich anzufassen und nichts zu verschieben oder zu säubern.

Dazu kommt, dass Ihre eigenen Spuren die fremden überdecken. Jeder Schritt durch den Raum hinterlässt neue Abdrücke, jedes Aufheben von Gegenständen verändert deren Lage. Je weniger Sie also im betroffenen Bereich herumgehen, desto brauchbarer bleibt das Bild, das die Beamten bei ihrer Aufnahme vorfinden und auswerten können. Sie müssen also nichts beweisen, sondern lediglich nichts verändern.

Die ersten Handgriffe nach der Entdeckung

  • Verlassen Sie den Raum, sobald Sie den Einbruch bemerken, und rufen Sie die Polizei über 110. Bleiben Sie, wenn möglich, in einem anderen Zimmer oder vor der Tür. Falls Sie nicht sicher sind, ob sich noch jemand im Haus aufhält, gehen Sie nach draußen und telefonieren von dort aus weiter.

  • Schildern Sie am Telefon ruhig, was Sie gesehen haben, und beantworten Sie die Rückfragen. Sagen Sie auch, ob Glas zerbrochen ist und ob Personen oder Tiere im Haus sind. Die Beamten entscheiden dann, wie sie vorgehen, und geben Ihnen Hinweise, was Sie in der Zwischenzeit tun oder lieber lassen sollten.

  • Fassen Sie keine Türklinken, Schubladen oder Schränke an, die offensichtlich durchsucht wurden. Schalten Sie nichts ein und räumen Sie nichts weg. Wenn Sie etwas berühren mussten, merken Sie sich die Stelle und nennen sie den Beamten. Diese Angabe hilft, Ihre Abdrücke später sauber von fremden zu trennen.

Fenster provisorisch schließen lassen? Anrufen.01579 2842369

Was an der beschädigten Öffnung erlaubt ist

  • Ist eine Scheibe eingeschlagen, stellt sich die Frage nach dem Schutz vor Wetter und weiteren Zugriffen. Lassen Sie die Bruchkanten und den Rahmen dabei unangetastet. Ziehen Sie keine Glasreste heraus und brechen Sie nichts ab. Das ist erstens gefährlich und zerstört zweitens die Bruchbilder, die als Hinweis dienen können.

  • Erlaubt ist es, den Bereich um die Öffnung abzusperren, etwa mit einem umgestellten Stuhl oder Flatterband, und Kinder sowie Tiere fernzuhalten. Schließen Sie die Tür zum betroffenen Raum. Lose Splitter, die weit entfernt von der Öffnung auf dem Weg liegen und andere gefährden, sprechen Sie vorher mit der Polizei ab.

  • Die Sicherung der Öffnung selbst übernimmt die vermittelte Glaserei, sobald die Beamten die Spurensicherung beendet haben. Je nach Größe der Öffnung kommt eine Notverglasung mit Kunststoffplatte oder eine Verbretterung in Frage. Wie die Platte befestigt wird, entscheidet die Glaserei vor Ort.

Aufräumen und Dokumentieren in der richtigen Reihenfolge

Bevor Sie aufräumen, fragen Sie die Beamten, ob die Spurensuche abgeschlossen ist. Erst dann ist der Raum zum Säubern freigegeben. Bis dahin bleibt alles liegen, auch wenn es schwerfällt. Ein ungeordneter Raum ist unangenehm, aber kein Grund, Hinweise zu gefährden, die zur Aufklärung beitragen können. Warten Sie lieber einen Tag länger, als etwas zu entfernen, das später fehlt.

Das bleibt unberührt, das erledigen Sie

  • Raum verlassen und die Polizei über 110 rufen.

  • Türklinken, Schubladen und Fensterrahmen nicht anfassen.

  • Bruchkanten und Rahmen unangetastet lassen, bis die Beamten fertig sind.

  • Bereich absperren und Kinder sowie Tiere fernhalten.

  • Erst nach Rückfrage aufräumen, vorher alles fotografieren.

Antworten auf häufige Fragen

  1. Darf ich das Fenster schließen, wenn es offen steht?

    Lassen Sie es am besten so, wie Sie es vorgefunden haben, bis die Polizei den Raum angesehen hat. Ein geöffneter Flügel zeigt, wie der Zugang erfolgte, und der Griff trägt womöglich Abdrücke. Wenn Regen eindringt, besprechen Sie das mit den Beamten, bevor Sie eingreifen.

  2. Wann kann die Öffnung provisorisch geschlossen werden?

    Sobald die Beamten die Spuren gesichert haben und den Bereich freigeben, kann eine vermittelte Glaserei die Öffnung provisorisch verschließen. Rufen Sie dafür an und schildern Sie den Schaden. Den genauen Ablauf klären Sie anschließend direkt mit dem Betrieb, der auch die weiteren Schritte bis zur neuen Scheibe abstimmt.

  3. Muss ich Gegenstände liegen lassen, die ich dringend brauche?

    Ein Ausweis, Medikamente oder Schlüssel können Sie nach Rücksprache mit den Beamten an sich nehmen. Sagen Sie den Beamten genau, was Sie berührt haben und wo es lag. So lassen sich Ihre Abdrücke später eindeutig zuordnen, und die übrigen Spuren bleiben aussagekräftig.

Schaden schildern, Glaserei vermittelt bekommen.

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Erst die Bruchstelle, dann die Scheibe.

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