Notfall
Schaufenster zerbrochen im Laden
Ein zerbrochenes Schaufenster betrifft nicht nur das Glas, sondern Gehweg, Kundschaft und Ihren Ladenbetrieb. Zuerst gilt es, Menschen zu schützen und den Bereich abzusperren. Danach ordnen Sie Ware und Öffnungszeiten, und die Glaserei wird vermittelt.

Die ersten Schritte im Ladenlokal
Gehweg und Eingang absperren Halten Sie Passanten vom Gehweg vor der Scheibe fern. Stellen Sie Stühle, Aufsteller oder Absperrband in ausreichendem Abstand auf. Bei großen Scheiben können Stücke nachrutschen, deshalb gehört niemand direkt unter oder vor die Öffnung.
Kundschaft und Team nach innen lenken Bitten Sie Kunden und Beschäftigte, den Bereich am Schaufenster zu verlassen. Bleiben Sie selbst mit Abstand zur Scheibe stehen. Wer sich verletzt hat, braucht zuerst Hilfe, rufen Sie dafür den Notruf 112.
Auslage nur frei zugängliche Ware retten Räumen Sie nur Ware aus der Auslage, die Sie ohne Griff über Splitter und Bruchkanten erreichen. Tragen Sie feste Schuhe und robuste Handschuhe. Alles an den Kanten bleibt vorerst liegen, bis die Glaserei den Schaden gesehen hat.
Schaden fotografieren und auflisten Fotografieren Sie Scheibe, Auslage und Boden aus sicherem Abstand und notieren Sie beschädigte Waren. Besteht der Verdacht auf Einbruch oder Vandalismus, wählen Sie 110 und berühren am Tatort nichts.
Glaserei anrufen und Öffnung schildern Rufen Sie an und nennen Sie Größe, Lage und Glasart, soweit bekannt. Sagen Sie, ob Ihr Geschäft öffentlich zugänglich bleibt. Vermittelt wird ein Partner aus der Region, der Absicherung und weiteres Vorgehen direkt mit Ihnen bespricht.
Lieber eine Glaserei fragen? Rufen Sie an.01579 2842369
Was im Geschäft besser unterbleibt
Glas im Rahmen bleibt unberührt, auch wenn der Laden dadurch später öffnet.
Auslage und Beschriftung in der Höhe erreichen Sie nur vom Boden aus, alles andere ist Sache der Glaserei.
Splitter nehmen Sie nur mit robusten Handschuhen auf, auch in der Auslage.
Den Eingang nicht unbeaufsichtigt lassen, solange die Öffnung offen ist und Ware sichtbar bleibt.
Gehweg und Kundschaft im Blick
Schaufenster sind meist große Flächen.
Bricht eine Scheibe, können lange Bruchstücke nach außen auf den Gehweg fallen. Deshalb ist der erste Blick dem Bereich vor dem Laden gewidmet. Sperren Sie ihn großzügig ab und lassen Sie Passanten auf die andere Seite ausweichen.
Kundinnen und Kunden werden häufig von der Neugier angezogen. Bitten Sie freundlich, aber bestimmt um Abstand. Im Laden selbst genügt es meist, die Fläche hinter dem Fenster zu sperren, der Rest des Geschäfts kann je nach Lage geöffnet bleiben. Das entscheiden Sie nach Einschätzung vor Ort.
Ware schützen und Auslage ordnen
Eine offene Schaufensterfront lässt Wertvolles sichtbar und erreichbar zurück. Bringen Sie die wertvollsten Stücke zuerst in Sicherheit, aber nur dort, wo Sie ohne Griff über Glaskanten gelangen. Alles andere bleibt, wo es ist. Bei Zweifeln hat Ihre Unversehrtheit Vorrang vor der Ware.
Splitter auf der Ware sind tückisch. Lassen Sie Textilien, Lebensmittel und Verpackungen, auf die Glas gefallen ist, vorerst unberührt und prüfen Sie später mit Ruhe. Schütteln Sie nichts aus, denn feine Krümel verteilen sich im Laden. Geben Sie beschädigte Stücke in einen Karton, den Sie klar beschriften.
Notieren Sie Wert und Stückzahl der betroffenen Auslage, solange Sie sie vor Augen haben. Fotos von der Auslage vor dem Aufräumen sind nützlich, falls Sie Ihre Versicherung informieren. Die Hinweise dazu finden Sie im Ratgeber Schaufenster nach Vandalismus, der auch dann hilft, wenn kein Vandalismus vorliegt.
Bruchstelle absichern lassen? Kurz anrufen.01579 2842369
Öffnungszeiten weiter planen
Ob der Laden geöffnet bleibt, richtet sich nach dem Zustand der Öffnung und nach Ihrer Einschätzung der Sicherheit. Solange Kunden an Bruchkanten vorbeigehen müssten, sollte der Betrieb nicht normal weiterlaufen. Entscheiden Sie das nüchtern, nicht aus Zeitdruck.
Sprechen Sie mit der vermittelten Glaserei darüber, wann und in welcher Form die Öffnung verschlossen werden kann. Dauer und Termin nennt Ihnen der Betrieb direkt. Planen Sie deshalb mit Spielraum und informieren Sie Stammkundschaft über Aushang oder Anruf, wenn Sie schließen müssen.
Wie sich der Verkauf trotz Schaden aufrechterhalten lässt, behandelt der Ratgeber Ladenbetrieb nach Glasbruch weiterführen. Dort geht es um Sperrzonen im Laden, Beschilderung und die Frage, welcher Teil des Geschäfts ungefährdet nutzbar bleibt.
Vorläufiger Verschluss und neue Scheibe
Große Scheiben werden nach Maß gefertigt. Bis sie eingesetzt ist, verschließt die Glaserei die Öffnung vorläufig, bei Schaufenstern meist mit Platten aus Holz oder Kunststoff. Damit ist die Front wieder verschlossen, und die Ware liegt nicht mehr offen. Die Leistung finden Sie unter Schaufenster und Gewerbe.
Antworten auf häufige Fragen
Darf der Laden geöffnet bleiben?
Das hängt vom Zustand der Öffnung ab. Solange Kunden an Bruchkanten oder Splittern vorbeigehen könnten, ist Zurückhaltung geboten. Ist der Bereich am Fenster abgesperrt und der Rest des Geschäfts unbeeinträchtigt, kann ein Teilbetrieb möglich sein. Entscheiden Sie das vor Ort nach Ihrer Einschätzung.
Wie schütze ich die Auslage bis zum Verschluss?
Bringen Sie nur Ware nach hinten, die Sie ohne Griff an Glaskanten erreichen, und decken Sie nichts ab, wofür Sie an Glaskanten greifen müssten. Eine Sperre vor dem Fenster und Aufsicht sind wichtiger als Planen oder Folien, die sich nur in der Höhe anbringen ließen.
Was gilt, wenn ein Einbruch dahintersteckt?
Wählen Sie den Notruf 110 und fassen Sie nichts an. Erst nach Freigabe wird aufgeräumt und die Öffnung verschlossen. Fotografieren Sie danach den Schaden und listen Sie fehlende Ware auf. Informieren Sie Ihre Versicherung, damit sie den Fall prüfen kann.
Reicht ein Foto der Scheibe für den Anruf?
Ein Foto hilft, genügt aber nicht allein. Nennen Sie zusätzlich die ungefähre Größe, die Lage im Gebäude, ob es Isolier- oder Einfachglas ist und ob Folie oder Beschriftung auf der Scheibe klebt. So kann die Glaserei besser planen, welche Platten für den Verschluss nötig sind.
Wer erledigt Absperrung und Verschluss?
Die Absperrung vor dem Laden übernehmen Sie selbst, mit einfachen Mitteln. Den vorläufigen Verschluss und die neue Scheibe erledigt die Glaserei, die wir vermitteln. Wir führen nichts selbst aus. Alle weiteren Absprachen, auch zur Abrechnung, treffen Sie direkt mit dem Betrieb.