Laden nach Glasbruch weiter betreiben
Ein Glasbruch muss den Laden nicht in jedem Fall schließen. Entscheidend sind ein sicherer Eingang, gesicherte Ware und eine klare Ansage an die Kundschaft. Vorab zu klären ist, was im Verkaufsraum noch nutzbar ist und wie sich mit der Platte vor dem Fenster weiterarbeiten lässt.

Erst die Lage beurteilen
Schauen Sie sich die Lage ruhig an, bevor Sie entscheiden. Ist nur ein Fenster betroffen und der Eingang frei, kann der Betrieb unter Umständen weiterlaufen. Hängt dagegen noch Glas in der Tür oder liegen Splitter im Verkaufsraum, bleibt der Bereich zunächst gesperrt. Ihre Beurteilung hängt davon ab, wie weit die Splitter verteilt sind. Gehen Sie dafür den Weg der Kundschaft einmal ab, vom Eingang bis zur Kasse, und achten Sie auf Glitzern am Boden, in Ecken und an Türschwellen.
Prüfen Sie, wohin Glas gefallen sein könnte. Im Verkaufsraum finden sich feine Krümel oft unter Regalen und in Auslagen. Freie Scherben auf dem Boden fegen Sie in einen Eimer, getragen von festen Schuhen und robusten Handschuhen. Eine Taschenlampe zeigt Glitzern am Boden besser als Deckenlicht, vor allem entlang von Fußleisten und Regalfüßen. Sehen Sie in Kartons oder Warenträgern nach, bevor Sie diese wieder anfassen.
Ist die Öffnung groß oder die Tür beschädigt, rufen Sie an. Die vermittelte Glaserei verschließt die Öffnung zunächst provisorisch, meist mit Platten. Erst danach lässt sich beurteilen, ob der Laden geöffnet werden kann. Bei Lebensmitteln gilt zusätzlich: Waren in Splitternähe werden aussortiert und nicht verkauft.
Ware und Verkaufsfläche ordnen
Räumen Sie die Auslage direkt am Fenster aus. Was frei von Splittern ist, stellen Sie hinter die Kasse oder in einen Nebenraum. Beschädigte oder verdächtige Ware trennen Sie klar ab und legen sie in einen Karton, damit sie nicht versehentlich in den Verkauf gelangt.
Fotografieren Sie die Ware, bevor Sie sie wegstellen, und halten Sie in einer Liste fest, was betroffen ist. Mit Stückzahl, Beschreibung und Zustand kommen Sie für das Gespräch mit der Versicherung gut vorbereitet. Wichtig bleibt, dass Sie den Schaden dokumentieren und die Versicherung informieren, bevor größere Mengen entsorgt werden.
Auch die Kasse, der Kartenleser und Elektrogeräte sollten Sie vom Fenster fernhalten. Feuchtigkeit und Zugluft durch die Öffnung können Geräten schaden. Kabel und Steckdosen nahe der Scheibe fassen Sie nicht an, wenn sie feucht sind. In diesem Fall braucht es eine Elektrofachkraft, bevor die Geräte wieder genutzt werden.
Glas gebrochen? Die Nummer steht hier.01579 2842369
Kundschaft verständlich informieren
Ein kleiner Aushang an der Tür oder der Platte genügt, und zwar mit wenigen Worten, die auch im Vorbeigehen lesbar sind: Laden geöffnet, Eingang hier, Fenster wird erneuert.
Das beruhigt Kunden und beugt Fragen vor. Verwenden Sie große, gut lesbare Schrift und befestigen Sie das Schild, ohne Rahmen oder Platte zu beschädigen.
Wer feste Termine mit Kunden hat, etwa Abholungen oder Anproben, ruft sie vorab an oder schreibt kurz, wenn sich Zugang oder Ablauf ändern. Manche Läden verlegen einzelne Tätigkeiten in den hinteren Bereich, etwa Beratung oder Abholung. So bleibt der Kontakt erhalten, während vorn gearbeitet wird.
Sicherheit im Laden bis zur neuen Scheibe
Eine Platte schließt die Öffnung, ersetzt aber keine endgültige Scheibe. Wertvolle Ware gehört bei Abwesenheit nicht an die Platte. Sprechen Sie mit dem Glaser, wie die Platte befestigt ist, und fragen Sie, ob sie von innen oder außen gesichert wurde.
Stellen Sie sicher, dass Alarmanlagen und Kontakte am Fenster noch funktionieren. Wurde ein Kabel beschädigt, lassen Sie es von einem Fachbetrieb prüfen. Die Sorge vor einem Einbruch lässt sich mit Aufräumen und gutem Überblick im Laden ein Stück weit entschärfen.
Schauen Sie sich nach der neuen Scheibe Rahmen und Beschläge an. Hinweise zur Prüfung stehen in Beschläge nach einem Einbruch prüfen. Wie nach Vandalismus vorzugehen ist, beschreibt Schaufenster nach Vandalismus. Die Leistungsseite zu Schaufenster und Gewerbe fasst das Wichtigste zusammen.
Für den laufenden Betrieb
Eingang und Verkaufsraum auf Glas prüfen, Splitter mit Handfeger aufnehmen.
Ware am Fenster ausräumen und Verdächtiges in Karton legen.
Betroffene Ware fotografieren, auflisten und Versicherung informieren.
Aushang für Kundschaft gut lesbar an der Tür anbringen.
Kasse und Geräte vom Fenster fernhalten, Kabel nicht anfassen.
Antworten auf häufige Fragen
Darf ich nach einem Glasbruch weiter verkaufen?
Solange Eingang und Verkaufsraum frei von Glas sind und Kunden ohne Verletzungsgefahr hineinkommen, kann der Betrieb meist weitergehen. Das entscheiden Sie vor Ort. Bei Lebensmitteln und offener Ware prüfen Sie besonders, ob Splitter hineingeraten sein können, und sortieren im Zweifel aus.
Wie sichere ich die Öffnung bis zum Glaser?
Sperren Sie die Stelle ab, halten Sie Kunden fern und schließen Sie Türen zum betroffenen Raum. Eine provisorische Abdeckung des Fensters setzt der Glaser, nehmen Sie diese Arbeit nicht selbst vor. Rufen Sie an und beschreiben Sie Größe und Lage der Öffnung.
Was sage ich Kunden, die nach dem Fenster fragen?
Bleiben Sie bei dem, was feststeht: Das Fenster wurde beschädigt und wird erneuert. Zeitangaben nennen Sie erst, wenn der Glaser einen Termin bestätigt hat. Ein freundlicher Hinweis am Eingang und ein kurzer Satz im Gespräch reichen aus.